Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Mannheim, Fachbereich Sport und Freizeit, ist bemüht, ihre Website www.mannheim-bewegen.de im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Maßgeblich für die technischen Anforderungen ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 (in der jeweils geltenden Fassung), die im Wesentlichen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA entspricht.
Diese Erklärung gilt für die unter der Domain www.mannheim-bewegen.de (sowie mannheim-bewegen.de) veröffentlichte Website.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG in Verbindung mit der BITV 2.0 teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei.
Nicht oder nicht vollständig barrierefreie Inhalte
- Deutsche Gebärdensprache (DGS): Eine Zusammenfassung des Angebots in Deutscher Gebärdensprache (Video) ist derzeit in Vorbereitung und noch nicht verfügbar.
Die Stadt Mannheim arbeitet kontinuierlich daran, die festgestellten Barrieren zu beheben.
Im Juni 2026 wurden bereits zahlreiche Barrieren behoben – darunter ein Sprunglink zum Hauptinhalt, die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus, eine korrigierte Überschriften- und Landmark-Struktur, Alternativtexte für Bilder, barrierefreie Bezeichnungen (ARIA) für Bedienelemente sowie eine Übersicht in Leichter Sprache und ein Feedback-Mechanismus zum Melden von Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27.06.2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung, die mit Unterstützung des externen Dienstleisters Mischler Webdesign durchgeführt wurde. Grundlage war eine technische Prüfung der Website (u. a. Seitenstruktur, Überschriften, Alternativtexte und Bedienelemente) anhand der Anforderungen der EN 301 549 / WCAG 2.1 AA.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 28.06.2026 überprüft.
Diese Erklärung ist jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Website zu aktualisieren.
Barrieren melden – Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, die Sie an der Nutzung der Website hindern, oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Teilen Sie uns dies bitte mit – wir sind dankbar für jeden Hinweis und bemüht, Barrieren zeitnah zu beheben. Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung innerhalb eines Monats zu beantworten.
Stadt Mannheim – Fachbereich Sport und Freizeit
Glücksteinallee 11
68163 Mannheim
E-Mail: 52event@mannheim.de
Durchsetzungsverfahren – Schlichtungsstelle
Falls wir Ihre Rückmeldung aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend bearbeiten oder nicht innerhalb von vier Wochen beantworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle unterstützt bei Streitigkeiten zur Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Baden-Württemberg eine außergerichtliche Einigung. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos; es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de